Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versandbuchungen
Abschnitte der Geschäftsbedingungen
EPS • GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Deutsche Übersetzung der auf dieser Website veröffentlichten Geschäftsbedingungen. Die Nummerierung der Abschnitte entspricht dem Original.
1. Allgemeine Bedingungen
Begriffe
Die folgenden Definitionen gelten für diese Geschäftsbedingungen:
- Paket/Gegenstand/Sendung: die Sendung einschließlich ihres gesamten Inhalts.
- Transportleistung: die Leistung eines von EPS ausgewählten Kurierunternehmens, das die Warenbeförderung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit tatsächlich ausführt.
- Verbotene Gegenstände: Gegenstände, deren Versand nach diesen Bedingungen, den geltenden Gesetzen oder den Beförderungsvorschriften unzulässig ist.
- EPS: Express Post Services LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Registrierungsnummer EIN 38-4087227.
- Expresspostservices.eu: die Onlineplattform, über die EPS das Buchungssystem für von Kurierunternehmen erbrachte Transportleistungen verwaltet.
- Geschäftstag: jeder Tag außer Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen in den Ländern der Abholung, Beförderung oder Zustellung.
- Gewicht: das tatsächliche Gewicht in Kilogramm oder das nach einer vom ausführenden Kurierunternehmen vorgegebenen Formel berechnete Gewicht.
- Sie/Kunde/Nutzer: die Person oder Personen, die über EPS die Buchung von Transportleistungen eines Kurierunternehmens anfragen.
EPS handelt als Kommissionär und nicht als Spediteur. Mit einer Bestellung über unsere Website ermächtigt der Kunde EPS, im eigenen Namen und für Rechnung des Kunden als Auftraggeber Transportleistungen bei einem Kurierunternehmen zu bestellen, mit dem EPS eine Vereinbarung unterhält, sofern dieses Unternehmen die Anforderungen an den beauftragten Dienst erfüllt. EPS ist ausschließlich für die Auswahl des Kurierdienstleisters verantwortlich, nicht für die Durchführung der Beförderung. Die Erfüllung der transportbezogenen Pflichten obliegt ausschließlich dem ausgewählten Kurierunternehmen. Dieses und nicht EPS übernimmt Abholung, Beförderung und Zustellung, organisiert den Transport und ist für dessen Durchführung verantwortlich.
Auf Verlangen des Kunden tritt EPS alle Ansprüche und Rechte aus den im eigenen Namen für Rechnung des Kunden abgeschlossenen Geschäften ab, einschließlich der Ansprüche gegen den ausgewählten Kurierdienstleister wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung. Der Kunde muss diese Ansprüche und Rechte gegenüber dem Kurierdienstleister geltend machen oder durchsetzen.
Zusätzliche Kosten aufgrund zusätzlicher Kundenanforderungen gegenüber dem ausgewählten Kurierdienstleister oder aufgrund der Zollabfertigung trägt ausschließlich der Kunde. EPS kann die Erstattung von Auslagen verlangen, die EPS für den Kunden übernommen hat, auch wenn diese erst nach Abschluss der Transportleistung entstehen.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, in dem Zeitpunkt auf sein Recht zur Aufhebung der Vereinbarung mit EPS zu verzichten, in dem EPS die Auftragsdaten an den ausgewählten Kurierdienstleister übermittelt.
EPS nimmt keine Aufträge nicht autorisierter Händler oder Wiederverkäufer an und kann solche Aufträge einseitig stornieren.
EPS kann einzelne Händler oder Wiederverkäufer gemäß internen Richtlinien und Verfahren autorisieren. Jeder Wiederverkäufer muss zur Einleitung des Autorisierungsverfahrens einen schriftlichen Antrag an EPS richten.
2. Liefertermine
Alle Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen und werden nicht garantiert. Mit Annahme dieser Bedingungen erkennt der Kunde an, dass zahlreiche äußere Umstände die Abholung oder Zustellung verzögern können.
Der Kunde verpflichtet sich, die Sendung regelmäßig zu verfolgen und EPS unverzüglich über ungewöhnliche Angaben oder einen ungewöhnlichen Verlauf zu informieren.
Bei Zollverfahren in den jeweiligen Ländern soll der ausgewählte Kurierdienstleister alle Anstrengungen für eine rechtzeitige Zustellung unternehmen. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass Zoll- und andere Verwaltungsverfahren Verzögerungen verursachen können. Die Person an der Lieferadresse, der Empfänger, ist allein für die Kosten der Zollabfertigung verantwortlich. EPS kann vom Kunden oder Empfänger die Erstattung von Auslagen verlangen, die EPS im Zusammenhang mit Zollverfahren für den Kunden übernommen hat.
EPS ist weder verpflichtet, den Kunden für Schäden aus Ereignissen im Sinne dieses zweiten Abschnitts zu entschädigen, noch damit verbundene Kosten zu erstatten.
3. Beschränkungen für Größe und Gewicht
Der Kunde übergibt dem Fahrer genau die über EPS bestellte Anzahl an Sendungen; sämtliche Pakete müssen die Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Bei Umzügen oder individuellen Angeboten müssen Anzahl, Maße und Gewicht der Pakete, Koffer oder Paletten genau den über Expresspostservices.eu bestellten Angaben entsprechen. Werden weniger oder mehr Packstücke oder schwerere Packstücke übergeben, trägt der Kunde alle durch diese einseitige Änderung entstehenden Mehrkosten. Nach einer Stornierung darf der Kunde die Packstücke einem dennoch erscheinenden Fahrer nicht übergeben. Erfolgt die Übergabe trotzdem, trägt der Kunde sämtliche entstehenden Kosten.
Mehrkosten für zusätzliche, übergroße oder übergewichtige Sendungen trägt ausschließlich der Kunde. EPS kann entsprechende Auslagen auch dann zurückfordern, wenn das Kurierunternehmen diese erst nach Abschluss der Beförderung berechnet. Für die Bearbeitung solcher Mehrkosten kann EPS eine Verwaltungsgebühr von bis zu fünfzehn (15) EUR berechnen.
Überschreiten Anzahl, Gewicht oder Größe die bei der Buchung angegebenen Grenzen, stimmt der Kunde mit Annahme dieser Bedingungen den folgenden Maßnahmen zu:
- Eine zusätzliche Belastung der bei der Buchung verwendeten Kreditkarte nach der geltenden Preisliste, sofern das Packstück die vom ausgewählten Kurierunternehmen zulässigen Höchstwerte nicht überschreitet.
- Bei Überschreitung der zulässigen Höchstwerte eine zusätzliche Belastung dieser Kreditkarte mit einer vom Kurierunternehmen festgelegten Vertragsstrafe für Übergewicht oder Übergröße. Alternativ kann das Kurierunternehmen die Beförderung ablehnen und auf die Vertragsstrafe verzichten.
Kann EPS die zusätzliche Belastung nicht automatisch vornehmen, wird der Kunde schriftlich informiert und muss den angegebenen Betrag innerhalb von höchstens sieben (7) Tagen zahlen. Diese Mitteilung gilt nach dem Original als ohne gerichtliche Feststellung vollstreckbar. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, trägt der Kunde die Kosten des Vollstreckungs- beziehungsweise Beitreibungsverfahrens.
3.1 Größenbeschränkungen
3.1.1 Allgemeine Informationen
Jedes über unsere Website gebuchte Paket, jeder Koffer und jede Palette ist dem Fahrer als ein einzelnes Packstück zu übergeben.
Bei mehreren Packstücken muss die korrekte Anzahl bereits bei der Buchung angegeben werden. Andernfalls ist eine neue Buchung erforderlich.
Bei Umzügen oder individuellen Angeboten muss der Kunde EPS über zusätzliche Packstücke spätestens bis Mitternacht des Geschäftstags vor der Abholung informieren.
3.1.2 Pakete und Koffer
Kein Paket oder Koffer darf die folgenden Maße überschreiten:
- Höchstlänge: 175 cm.
- Länge plus zweimal Breite plus zweimal Höhe: höchstens 300 cm.
Als Länge gilt die längste Seite des Pakets oder Koffers.
Bei Umzügen oder individuellen Sendungen gelten die angegebenen und bestellten Maße. Pakete und Koffer müssen so verpackt sein, dass eine automatische Sortierung in den Logistikzentren des ausgewählten Kurierunternehmens möglich ist.
Bei unzutreffenden Maßen kann der Kurierdienstleister die Beförderung ablehnen und einen Zuschlag nach dem geltenden Preis berechnen. EPS kann die Erstattung entsprechender für den Kunden übernommener Auslagen verlangen.
3.1.3 Paletten
Eine Palette darf die bei der Onlinebestellung oder Angebotsanfrage angegebenen Maße nicht überschreiten. Auf Grundlage dieser Angaben bietet EPS den bestmöglichen Tarif innerhalb seines Netzwerks von Kurierunternehmen an, über das Palettentransport möglich ist.
Eine individuelle Angebotsanfrage erfolgt über das Angebotsformular auf Expresspostservices.eu oder schriftlich an expresspostservices@gmail.com und muss folgende Angaben enthalten:
- Anzahl der Paletten;
- genaue Höhe, Breite und Länge ohne Schätzwerte;
- genaues Gewicht ohne Schätzwerte;
- Inhalt und Wert;
- vollständige Abhol- und Lieferadresse;
- Angabe, ob eine Zusatzversicherung gewünscht wird.
3.2 Gewichtsbeschränkungen
Alle Packstücke müssen die Gewichtsgrenzen einhalten, die der Kunde bei der Onlinebuchung für Pakete oder Koffer beziehungsweise bei der individuellen Angebotsanfrage für Paletten angegeben hat.
Wird eine Europalette unmittelbar über unsere Website bestellt, verstehen wir darunter eine beladene EU-Palette mit höchstens 120 Länge × 80 Breite × 100 Höhe und bis zu 240 kg. Weichen Gewicht oder Abmessungen davon ab, muss der Kunde diese prüfen und im Bestellformular eintragen.
4. Bestätigung und Stornierung des Auftrags
Nach einer Bestellung über unsere Website erhält der Kunde eine Auftragsnummer. Sie bestätigt, dass der Auftrag angenommen und zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde. Außer bei registrierten B2B-Nutzern, die angemeldet bestellt haben, sind Aufträge nach ihrer Erteilung nicht erstattungsfähig, sofern keine flexible Buchung hinzugekauft wurde. Eine flexible Buchung ermöglicht Änderungen und Erstattungen bis zur erfolgreichen Abholung. Als erfolgreich abgeholt gilt ein Paket, wenn die Sendungsverfolgung des Kurierunternehmens dies ausweist.
Bei registrierten B2B-Nutzern, die im angemeldeten Zustand bestellen, ist die flexible Buchung im Preis enthalten.
Ansonsten kann die flexible Buchung im Bestellvorgang gegen eine zusätzliche, nicht erstattungsfähige Gebühr erworben werden. Der Vertrag wird bei EPS aufbewahrt und ist dem Kunden jederzeit auf schriftliche Anfrage an expresspostservices@gmail.com zugänglich.
Am Geschäftstag vor dem Abholtermin erhält der Kunde eine E-Mail-Bestätigung darüber, dass eine Transportleistung in seinem Namen und für seine Rechnung angefragt wurde.
Bei Umzügen oder individuellen Angeboten erhält der Kunde die E-Mail-Bestätigung ein (1) bis drei (3) Tage vor der Abholung. Darin wird mitgeteilt, dass der Auftrag an den Kurierdienstleister weitergeleitet und mit diesem bestätigt wurde.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, auf sein Recht zur Aufhebung der Vereinbarung mit EPS zu verzichten, sobald EPS die Auftragsdaten an den ausgewählten Kurierdienstleister übermittelt. Will der Kunde vorher stornieren, muss er das Formular „The Form for Exercising the Consumer’s Right to Withdraw from the Contract“ zur Ausübung des Verbraucherwiderrufs ausfüllen und per E-Mail an expresspostservices@gmail.com oder per Einschreiben an folgende Anschrift senden:
EXPRESS POST SERVICES LLC, 680 S Cache Street, Suite 100-10400, Jackson, WY 83001, U.S.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm die geschlossene Vereinbarung zusammen mit den auftragsbezogenen und nach dem luxemburgischen Code de la Consommation erforderlichen Angaben per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.
Gebühren für Zusatzversicherungen und flexible Buchungen werden nicht erstattet.
Sobald der ausgewählte Kurierdienstleister die Sendungsnummer bereitstellt, leitet EPS sie per E-Mail an den Kunden weiter. Damit kann der Kunde den Versandverlauf verfolgen. In seltenen Fällen wird der Auftrag nicht bestätigt, beispielsweise wenn der Standort für den ausgewählten Dienst nicht erreichbar ist oder im Abholland ein Feiertag oder sonstiger arbeitsfreier Tag liegt.
4.1 Erstattungen
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Kunde während der Bestellung eine flexible Buchung erworben und die Erstattung vor der Abholung beantragt hat oder als registrierter B2B-Nutzer angemeldet bestellt und die Erstattung vor der Abholung beantragt hat. Nach der Abholung sind Erstattungen nicht mehr möglich.
Auch Bestellungen über ein B2B-EPS-Konto können nur erstattet werden, solange der ausgewählte Kurierdienst die Sendung noch nicht abgeholt hat. Übergibt der Kunde trotz beantragter Erstattung die Pakete, gilt die Leistung als angenommen und die Erstattung wird nicht gewährt.
Ein genehmigter Erstattungsbetrag wird als Guthaben auf dem EPS-Konto für künftige Bestellungen gutgeschrieben. Steht die Guthabenzahlung dem Kunden nicht zur Verfügung, erfolgt die Erstattung auf dasselbe Zahlungskonto, das für den Auftrag verwendet wurde, beispielsweise Kreditkarte, PayPal- oder Bankkonto.
Beträge für den Dienst „Flexi“ sind in keinem Fall erstattungsfähig.
Gebühren für Zusatzversicherungen und flexible Buchungen werden nicht erstattet.
Wird eine Erstattung gewährt, steht der Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Mitteilung von EPS über die Zulässigkeit der Erstattung zur Verfügung.
4.2 Stornierungen bei Preisänderungen
EPS behält sich vor, bei einer abrupten Preisänderung für die bei Bestellung gewählte Route eine zusätzliche Belastung vorzunehmen, bevor die Zustimmung des Kunden zu dieser Zusatzbelastung eingeholt wurde. Lehnt der Kunde den Mehrbetrag ab, kann EPS eine vollständige Erstattung anbieten und den Transportauftrag an kein Kurierunternehmen weiterleiten.
5. Zahlungsarten
Nach der ursprünglichen Leistungsbeschreibung sind die über unsere Website abgewickelten Zahlungsvorgänge mit SSL-Zertifikaten von GeoTrust© gesichert, wodurch die Kommunikation zwischen dem Server des Nutzers und unserer Website verschlüsselt und geschützt wird.
Für Buchungen über unsere Website beschreibt EPS die folgenden Zahlungsarten:
5.1 Kreditkarte
Bei dieser Zahlungsart gibt der Kunde vor der Auftragsbestätigung die Daten der Kreditkarte ein, mit der die Buchung bezahlt werden soll.
Die Kreditkartenzahlungen erfolgen unmittelbar über das sichere System von Braintree oder Adyen, unseren Zahlungsabwicklungspartnern, und deren Bankpartnern. EPS speichert keine Kreditkartendaten, da die gesamte Zahlungsprüfung unmittelbar durch Braintree oder Adyen und deren Bankpartner erfolgt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die ausgewählte Kreditkarte aktiv ist und über ausreichende Mittel für die Transaktion verfügt. Zusätzliche Kosten bei einer Ablehnung der Karte aus irgendeinem Grund trägt ausschließlich der Kunde.
5.2 PayPal
Der Kunde wird vor der Auftragsbestätigung auf die PayPal-Website weitergeleitet und meldet sich dort mit Benutzername und Passwort an oder erstellt ein Konto, wenn kein aktives Konto besteht. Nach erfolgreicher Zahlung auf der PayPal-Plattform wird der Kunde zu unserer Website zurückgeleitet, auf der Zahlungs- und Auftragsbestätigung verfügbar sind.
Der Kunde muss sicherstellen, dass sein PayPal-Konto aktiv ist und ausreichende Mittel für die Transaktion aufweist. Zusätzliche Kosten bei einer abgelehnten Transaktion trägt ausschließlich der Kunde.
5.3 Banküberweisung
Der Auftrag wird nicht sofort bestätigt, sondern erst nachdem EPS einen Nachweis über die erfolgreiche Überweisung des gesamten Buchungsbetrags erhalten hat. EPS sendet Zahlungsanweisungen per E-Mail, einschließlich Bank, Bankkonto von EPS und Überweisungsbetrag.
Sämtliche durch die Überweisung entstehenden Bankkosten trägt der Kunde. Geht auf dem EPS-Konto weniger als der geschuldete Betrag ein, wird der Auftrag nicht bestätigt. EPS ist nicht verpflichtet, den Nutzer auf den unzureichenden Betrag hinzuweisen.
Der Kunde hat höchstens dreißig (30) Kalendertage Zeit, eine Kopie der Bestätigung der erfolgreichen Überweisung an expresspostservices@gmail.com zu senden. Der Nachweis muss vor dem gewählten Abholtermin übermittelt werden. Geht er nicht vorher ein, wird erst nach Eingang des Nachweises ein neuer Termin vereinbart. Die Information von EPS über die Überweisung liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Nach Eingang des Nachweises erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wird innerhalb von dreißig (30) Tagen kein Nachweis empfangen, wird der Auftrag storniert und der Nutzer benachrichtigt.
5.4 Zahlung mit Guthaben
Bei dieser Zahlungsart müssen Kreditkarten- oder PayPal-Daten nicht bei jeder Buchung erneut eingegeben werden. EPS beschreibt zudem Treuerabatte für Bestellungen, die aus dem im Kundenprofil verfügbaren Guthaben bezahlt werden.
Bei Auswahl dieser Zahlungsart verwendet der Kunde das bei der Bestellung auf seinem Konto vorhandene Guthaben.
Bei Zahlungsbestätigung muss genügend Guthaben vorhanden sein. Ein unzureichendes Guthaben kann vor Auftragsbestätigung per Kreditkarte oder PayPal aufgeladen werden. Stehen dort ausreichende Mittel zur Verfügung, werden Aufladung und Nutzbarkeit des Guthabens automatisch bestätigt. Andernfalls wird der Auftrag storniert.
Der Kunde kann sein Guthaben außerdem jederzeit aufladen.
6. Verpackung, Kennzeichnung und Abholung
6.1 Allgemeine Informationen
Der Kunde ist für vollständige, genaue Abhol- und Lieferadressen sowie alle sonstigen Angaben verantwortlich, die Abholung und Zustellung erleichtern. Er muss das Identifikationsetikett ausdrucken, wenn der gebuchte Dienst oder der ausgewählte Kurierdienstleister dies verlangt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das richtige Etikett auf dem richtigen Paket angebracht wird, auch wenn das Kurierunternehmen es druckt.
Der Fahrer kommt zur Adresse, klopft an die Gebäudetür und wartet auf die Übergabe. Öffnet niemand – etwa weil niemand anwesend ist, die Klingel nicht beantwortet wird oder für den Zugang eine besondere Erlaubnis oder Zugangskarte erforderlich ist –, verlässt der Fahrer die Adresse.
Ein weiterer Abholversuch erfolgt nach demselben Verfahren. Ist auch dieser erfolglos, wird der Auftrag storniert, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags besteht.
Bei der Buchung muss der Kunde für Abhol- und Zielland jeweils eine lokale Telefonnummer angeben, unter der zum betreffenden Zeitpunkt jemand erreichbar ist. Der Fahrer ist jedoch nicht verpflichtet, den Nutzer oder Ansprechpartner anzurufen. Entscheidet er sich dafür, werden nur lokale Rufnummern angerufen.
Die von EPS angebotene Leistung beinhaltet keinen Anruf vor Abholung oder Zustellung. In manchen Ländern kann die angegebene Nummer jedoch genutzt werden, um den Ablauf oder zusätzliche Fragen von EPS beziehungsweise dem Kurierdienstleister zu klären.
Vor der Abholung sind alte Etiketten und Adressangaben von Paket, Koffer oder Palette zu entfernen. Zur Vermeidung von Verwechslungen soll nur die Empfängeradresse angebracht sein. Auch bei vom Kurierunternehmen gedruckten Etiketten bleibt der Kunde allein für deren richtige Zuordnung verantwortlich.
Die Waren müssen innen und außen entsprechend ihrer Art, ihrem Gewicht und Inhalt geeignet verpackt sein. Die Verpackung muss Transport und Handhabung in den Logistikzentren standhalten und unter anderem einen Sturz aus einem (1) Meter Höhe aushalten. Unregelmäßig geformte Gegenstände wie Koffer sind sorgfältig und vollständig, einschließlich Rollen und Griffen, mit Stretchfolie zu umwickeln, damit scharfe Außenteile keine anderen Sendungen beschädigen. Auch innen ist eine geeignete Polsterung, beispielsweise Luftpolsterfolie, zum Schutz vor Bruch und Beschädigung erforderlich.
Bei unzureichender Innen- oder Außenverpackung, Übergröße oder Übergewicht gilt die Versicherung nicht, und der Kunde hat keinen Erstattungsanspruch. Für Schäden und Verluste solcher Packstücke ist der Kunde allein verantwortlich. Das Kurierunternehmen kann eine Versicherungsentschädigung auch ablehnen, wenn es den Koffer als gefährlich für andere Sendungen ansieht.
Wird ein Koffer als Verpackung verwendet, mit oder ohne Umwicklung, betrachtet das Kurierunternehmen ihn als Verpackungsmittel und übernimmt keine Verantwortung für während der Beförderung entstehende Schäden am Koffer.
Wird ein Koffer oder eine Tasche entgegen der Anweisung nicht mit Folie umwickelt, übernimmt das Kurierunternehmen keine Verantwortung für einen Verlust, der durch das Ablösen des Etiketts von der ungeschützten Oberfläche entstehen kann.
Bei einer zollpflichtigen Route muss der Kunde die Rechnung für die enthaltenen Gegenstände beifügen. Unterbleibt dies, kann EPS nach eigenem Ermessen den Auftrag nicht zur Abholung anmelden und ohne Erstattungsmöglichkeit stornieren oder ihn bis zur Vorlage der Rechnung aufheben.
EPS haftet nicht für Verluste, Schäden, sonstige Mängel, Gebühren oder Ausgaben aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung von Paketen, Koffern oder Paletten. Als Betreiber der Buchungsplattform bucht EPS Transportleistungen ausschließlich auf Wunsch und für Rechnung des Kunden. EPS ist nur für die Auswahl der Kurierdienstleister verantwortlich, nicht für die Durchführung der Beförderung.
Verstößt der Nutzer gegen diese Bedingungen oder die allgemeinen Bedingungen des ausgewählten Kurierdienstleisters, tragen das betreffende Kurierunternehmen oder der Kunde, nicht EPS, die während der Beförderung entstehenden Schäden und Kosten.
Der Kunde ist für sämtliche transportbezogenen Abgaben einschließlich Zoll und Steuern verantwortlich und muss sie unverzüglich bezahlen. Üblicherweise übernimmt die Person an der Lieferadresse die Zollabfertigungskosten, wenn sie nicht mit dem Kunden identisch ist. Übernimmt EPS solche Ausgaben, Verluste oder Abgaben, muss der Nutzer sie innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ausstellung des Erstattungsbelegs zurückzahlen. Diese Mitteilung hat nach dem Original Vollstreckungswirkung. Bei nicht fristgerechter Zahlung trägt der Kunde auch die Kosten des Beitreibungsverfahrens.
Mit Annahme dieser Bedingungen stimmt der Kunde der Weitergabe seiner im Bestellprozess erhaltenen Daten an den ausgewählten Kurierdienstleister nach dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Verfahren zu.
6.2 Verpackung, Kennzeichnung und Abholung von Paketen oder Koffern
6.2.1 Dienst „Selection“
Bei „Selection“ hält der Kunde das Paket oder den Koffer von 09:00 bis 18:00 Uhr an der Abholadresse bereit. Aufgrund unvorhersehbarer Umstände beim Kurierdienstleister kann die Abholung früher oder später erfolgen, in seltenen Fällen auch am folgenden Geschäftstag.
Erscheint der Fahrer am Abholtag nicht, muss der Kunde EPS unverzüglich informieren, damit ein zweiter Abholversuch vereinbart werden kann.
Die Sendung muss für Beförderung und Handhabung in den Logistikzentren geeignet verpackt sein. Die Oberfläche muss das sichere Anbringen des Etiketts durch den Fahrer bei Abholung ermöglichen. Auch wenn das Kurierunternehmen das Etikett druckt, ist der Kunde allein für die richtige Zuordnung verantwortlich.
Geeignet sind beispielsweise Kartons aus mindestens zwei Lagen Pappe oder mit Schutzfolie umwickelte Koffer. Koffer sind vollständig einschließlich Rollen und Griffen sorgfältig mit Stretchfolie zu umwickeln, damit scharfe Teile andere Sendungen nicht beschädigen. Innen ist geeignete Polsterung, beispielsweise Luftpolsterfolie, gegen Bruch und Beschädigung erforderlich.
Plastiktüten, Reisetaschen und Kunststoffboxen sind keine zulässigen Verpackungsarten.
Koffer, Kartons und andere geeignete Behälter können während der Beförderung beschädigt werden. Als Verpackung verwendete Koffer müssen ausreichend geschützt sein. Das Kurierunternehmen kann Versicherungsansprüche ablehnen, wenn der Koffer andere Sendungen gefährden könnte. Weder der ausgewählte Kurierdienstleister noch EPS haften für Schäden an der Verpackung während des Transports.
6.2.2 Dienst „Flexi“
Wird „Flexi“ für die gewählte Route angeboten, vereinbart der Nutzer Abholtag und Uhrzeit unmittelbar mit dem ausgewählten Kurierdienstleister und druckt das bereitgestellte Etikett aus. EPS ist nicht für die Terminkoordination verantwortlich. Ohne eine konkrete Vereinbarung zwischen Kunde und Kurierunternehmen findet keine Abholung statt.
Abhängig von Verfügbarkeit und Tourenplanung kann die Abholung auch für denselben Tag vereinbart werden, an dem der Nutzer den Transport über Expresspostservices.eu gebucht hat.
Der Kunde hält die Sendung am direkt vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse bereit.
Die Sendung muss geeignet verpackt sein und eine Oberfläche aufweisen, auf der das Etikett sicher haftet. Der Kunde muss das von EPS per E-Mail übermittelte Etikett vor der Abholung ausdrucken und richtig anbringen. Andernfalls kann der Fahrer die Abholung ablehnen und die Adresse verlassen. Der Kunde ist allein für die richtige Zuordnung von Etikett und Paket verantwortlich.
Geeignet sind beispielsweise mindestens zweilagige Kartons oder mit Schutzfolie umwickelte Koffer. Koffer sind einschließlich Rollen und Griffen sorgfältig mit Stretchfolie zu umwickeln, damit scharfe Teile andere Sendungen nicht beschädigen. Innen ist geeignete Polsterung, beispielsweise Luftpolsterfolie, gegen Bruch und Beschädigung erforderlich.
Plastiktüten, Reisetaschen und Kunststoffboxen sind keine zulässigen Verpackungsarten.
Koffer, Kartons und andere geeignete Behälter können während der Beförderung beschädigt werden. Als Verpackung verwendete Koffer müssen ausreichend geschützt sein. Das Kurierunternehmen kann Versicherungsansprüche ablehnen, wenn ein Koffer andere Sendungen gefährden könnte. Weder der ausgewählte Kurierdienstleister noch EPS haften für während des Transports entstandene Verpackungsschäden.
6.2.3 Dienst „Removals“
Bei „Removals“ hält der Kunde Pakete, Koffer oder Paletten von 08:00 bis 18:00 Uhr an der Abholadresse bereit. Das ausgewählte Kurierunternehmen nimmt vor oder am Abholtag Kontakt auf, um den Termin zu bestätigen. Ohne konkrete Vereinbarung von Tag und Uhrzeit findet keine Abholung statt. Unvorhersehbare Umstände können zu einer früheren oder späteren Abholung führen, in seltenen Fällen am folgenden Geschäftstag.
Erscheint der Fahrer am Abholtag nicht, muss der Kunde EPS unverzüglich informieren, damit ein zweiter Abholversuch organisiert werden kann.
Bei Eintreffen des Fahrers muss die Sendung transportbereit sein. Alle Gegenstände müssen geeignet verpackt und vorbereitet sein. Bei einer Palette muss die Ladung sachgerecht verpackt, innerhalb der stapelbaren Einheit fixiert und für die Beförderung gesichert sein.
Der Fahrer bringt das Identifikationsetikett bei der Abholung oder nach Eintreffen der Sendung im Depot an.
6.2.4 Dienst „Individual Offer“
Bei einem individuellen Angebot hält der Kunde Pakete, Koffer oder Paletten von 08:00 bis 18:00 Uhr an der Abholadresse bereit. Das Kurierunternehmen kontaktiert den Kunden vor oder am Abholtag zur Bestätigung. Ohne konkrete Vereinbarung von Tag und Uhrzeit findet keine Abholung statt. Unvorhersehbare Umstände können zu einer früheren oder späteren Abholung führen, selten auch am folgenden Geschäftstag.
Erscheint der Fahrer nicht am Abholtag, informiert der Kunde EPS unverzüglich, damit ein zweiter Abholversuch vereinbart werden kann.
Bei Ankunft des Fahrers müssen sämtliche Gegenstände geeignet verpackt und transportbereit sein. Palettenladungen müssen sachgerecht verpackt, innerhalb der stapelbaren Palette fixiert und für die Beförderung gesichert sein.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das richtige Etikett am richtigen Paket oder an der richtigen Palette angebracht ist, auch wenn das Kurierunternehmen das Etikett druckt.
Der Fahrer bringt das Identifikationsetikett bei Abholung oder nach Ankunft im Depot an der Sendung an.
6.2.5 Dienst „Freight“
Bei „Freight“ hält der Kunde Pakete, Koffer oder Paletten von 08:00 bis 18:00 Uhr an der Abholadresse bereit. Das Kurierunternehmen kontaktiert ihn vor oder am Abholtag zur Bestätigung. Ohne konkrete Vereinbarung von Tag und Uhrzeit findet keine Abholung statt. Unvorhersehbare Umstände können zu einer früheren oder späteren Abholung führen, selten auch am folgenden Geschäftstag.
Erscheint der Fahrer nicht, informiert der Kunde EPS unverzüglich, damit ein zweiter Abholversuch vereinbart werden kann.
Alle Gegenstände müssen bei Ankunft des Fahrers geeignet verpackt und transportbereit sein. Palettenladungen müssen innerhalb der stapelbaren Palette fixiert und für die Beförderung gesichert sein.
Der Kunde ist allein für die richtige Zuordnung von Etikett und Paket beziehungsweise Palette verantwortlich, auch wenn das Kurierunternehmen das Etikett druckt.
Der Fahrer bringt das Identifikationsetikett bei Abholung oder nach Ankunft im Depot an.
6.3 Verpackung, Kennzeichnung und Abholung von Paletten
Für Palettentransporte hält der Kunde die Palette von 08:00 bis 18:00 Uhr an der Abholadresse bereit. Das Kurierunternehmen kontaktiert ihn vor oder am Abholtag zur Bestätigung. Ohne Vereinbarung von Tag und Uhrzeit findet keine Abholung statt. Unvorhersehbare Umstände können zu einer früheren oder späteren Abholung führen, selten auch am folgenden Geschäftstag.
Erscheint der Fahrer nicht am Abholtag, muss der Kunde EPS unverzüglich informieren, damit ein zweiter Abholversuch organisiert werden kann.
Die Palette muss bei Ankunft des Fahrers transportbereit sein; sämtliche Gegenstände müssen innerhalb der Palette fixiert und gesichert sein. Der Kunde beschafft die Palette grundsätzlich selbst. In manchen Abholländern kann EPS vereinbaren, dass das Kurierunternehmen eine Palette zur Abholung mitbringt. Dieser Zusatzdienst muss vor Bestätigung der Abholung mit EPS vereinbart werden. Das Identifikationsetikett bringt der Fahrer bei Abholung an der Palette an.
7. Zustellung
Der Kunde ist für vollständige und genaue Abhol- und Lieferadressen sowie sonstige relevante Zustellinformationen verantwortlich. Adressangaben gehören in die dafür vorgesehenen Felder des Bestellvorgangs und nicht in das Kommentarfeld; andernfalls erhält das Kurierunternehmen möglicherweise nicht alle notwendigen Angaben. Die Zustellung soll an einem leicht zugänglichen Ort erfolgen. Nach dem Wortlaut des Originals muss der Fahrer den Lkw mindestens fünfundzwanzig (25) Meter vom angegebenen Zustellpunkt entfernt parken können. Ein Tür-zu-Tür-Dienst umfasst die Haupttür des Gebäudes. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, Pakete, Koffer oder Paletten in oberen Etagen abzuholen oder zuzustellen.
Bei „Selection“ oder „Flexi“ muss der Empfänger am Zustelltag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr anwesend sein; bei Paletten gilt die direkt mit dem Transportunternehmen vereinbarte Zeit. Der Empfänger kann eine andere Person zur Annahme bevollmächtigen. In manchen Fällen kann die Sendung an eine andere Adresse gebracht werden.
Mit Angabe der Lieferadresse bestätigt der Kunde, dass es sich um eine allgemein bekannte, übliche Zustelladresse handelt, an der regelmäßig Sendungen empfangen werden. Eine ungenaue Angabe, etwa nur eines Hafens, genügt nicht. Bei dadurch fehlgeschlagener Zustellung wird die Sendung auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Bei Neubauten bestätigt der Kunde, dass die Adresse den Transportdienstleistern bereits bekannt ist und dort in der Vergangenheit Sendungen empfangen wurden.
Scheitert die Zustellung aus einem nicht vom Kurierdienstleister zu vertretenden Grund, beispielsweise wegen Abwesenheit der empfangsberechtigten Person, erfolgt in den meisten Ländern ein weiterer Versuch an einem der nächsten Geschäftstage. Bei Abwesenheit des Kunden gilt die Übergabe gegen Unterschrift an eine an der Lieferadresse anwesende und annahmebereite Person als wirksam, sofern keine begründeten Zweifel an ihrer Berechtigung bestehen. Der Kurierdienstleister muss deren Identität nicht, etwa anhand eines Ausweises, überprüfen.
Der ausgewählte Kurierdienstleister darf an eine alternative Adresse, etwa einen Nachbarn, eine örtliche Poststelle oder einen Abholpunkt, zustellen. Er hinterlässt dann an der Hauptadresse einen Hinweis auf den Zustellort. Wird die Sendung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem ersten Zustellversuch abgeholt, kann sie auf Kosten des Nutzers zur Abholadresse zurückgesandt werden. Zusatzkosten werden dem Kunden berechnet; EPS kann sie der bei der Bestellung verwendeten Kreditkarte belasten.
EPS garantiert keine Beförderung oder Zustellung an eine andere als die ursprünglich bei der Buchung angegebene Adresse. Korrigiert der Kunde die Adresse rechtzeitig, wird die neue Adresse an das Kurierunternehmen weitergegeben und gilt für diese Bedingungen als Lieferadresse. Zusätzliche Weiterleitungskosten trägt allein der Kunde.
Schäden müssen bei Zustellung durch einen Schadensbericht mit dem Fahrer oder durch Unterzeichnung des Zustellnachweises unter Vorbehalt gemeldet werden. Andernfalls können Kurier- oder Versicherungsunternehmen einen Schadensanspruch ablehnen.
Nach diesen Bedingungen gilt eine Zustellung als wirksam, wenn:
- die Sendung an eine an der Lieferadresse befindliche Person gegen digitale oder handschriftliche Unterschrift übergeben wird, einschließlich Nachbarn und anwesender Personen;
- an eine alternative Adresse zugestellt wird;
- die Sendung nach mehreren erfolglosen Versuchen in einem nahe der ursprünglichen Lieferadresse gelegenen Lager des Kurierdienstleisters bereitgestellt wird;
- der Kurierdienstleister eine Zustellbenachrichtigung hinterlassen hat oder dies aus der Online-Sendungsverfolgung hervorgeht;
- an der Lieferadresse an eine Person zugestellt wird, die sich fälschlich als Empfänger ausgibt;
- die Sendung nach Ablauf der höchstmöglichen Lagerdauer zur Abholadresse zurückgesandt wird.
Sobald die Zustellung als wirksam gilt, sind EPS und der ausgewählte Kurierdienstleister nach diesen Bedingungen von ihrer Verantwortung für die Beförderung entbunden.
8. Verzögerungen und Verantwortung dafür
Alle Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen und nicht garantiert. Mit Annahme dieser Bedingungen erkennt der Kunde an, dass viele äußere Umstände die Abholung oder Zustellung verzögern können.
EPS haftet in keinem Fall für verzögerungsbedingte Schäden und muss damit zusammenhängende Verpflichtungen oder Ausgaben weder erfüllen noch ausgleichen. EPS ist nicht zur Entschädigung für Verzögerungen oder zur Erstattung entsprechender Kosten verpflichtet.
9. Verantwortung für Verlust und Beschädigung
EPS betreibt die Onlineplattform zur Buchung von Transportleistungen und haftet als solcher nicht für Verlust oder Beschädigung von Paketen, Koffern, Paletten oder deren Inhalt. EPS arbeitet nach der ursprünglichen Beschreibung nur mit qualifizierten Kurierdienstleistern zusammen; Schäden und Verluste seien daher ungewöhnlich.
Die Kurierdienstleister sind für Abholung, Beförderung und Zustellung aller über Expresspostservices.eu gebuchten Sendungen verantwortlich.
Der Kunde muss berücksichtigen, dass Packstücke trotz der Vorsichtsmaßnahmen der Kurierdienste mechanisch entladen, sortiert und verladen werden. Eine geeignete Verpackung ist deshalb erforderlich.
Pakete, Koffer und Paletten befinden sich von der Abholung bis zur Zustellung in der Obhut des ausgewählten Kurierdienstleisters.
10. Versicherung, Reklamationen, Beschwerden und verbotene Gegenstände
10.1 Versicherung, Verantwortung und Deckung
Beim Betrieb des Onlineportals für Transportbuchungen handelt EPS als Kommissionär und nicht als Spediteur. EPS ist ausschließlich für die Auswahl der Kurierdienstleister verantwortlich und nicht für die Ausführung der Beförderung.
EPS ist kein Versicherungsunternehmen. Transportversicherungen werden unmittelbar von Kurierdienstleistern oder von Versicherungsunternehmen angeboten, die Vereinbarungen mit Kurierdienstleistern oder EPS unterhalten. Deshalb gelten für die Versicherung der über unsere Website gebuchten Sendungen die Bedingungen der jeweiligen Versicherer, beispielsweise Ergo oder Lloyds, beziehungsweise der Kurierdienstleister, beispielsweise GLS, DPD oder DHL.
Nach diesen Bedingungen umfassen alle über Expresspostservices.eu gebuchten Paket- oder Koffertransporte mit „Selection“ oder „The first possible pick-up date“ eine vom ausgewählten Kurierdienstleister oder einem Versicherungsunternehmen bereitgestellte Deckung von höchstens zweihundert (200) Euro. Die Prämie ist bereits im Grundpreis enthalten. Die Deckung umfasst Aufwendungen bei Verlust oder Beschädigung des Pakets, jedoch keine Transportkosten für verlorene oder beschädigte Pakete.
Alle Paletten- und Frachttransportaufträge sind nach der ursprünglichen Beschreibung durch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) abgesichert.
Übersteigt der Warenwert die maximale Deckung, muss der Nutzer unmittelbar auf unserer Website eine Zusatzversicherung erwerben. Diese ist im Bestellvorgang zu buchen und wird nach der Preisliste des ausgewählten Kurierdienstleisters oder Versicherers berechnet. Der Kunde muss die für das gewählte Paket geltenden Bedingungen akzeptieren, insbesondere DTV Cargo Policy Open, DTV Cargo Policy All Risks und den für die Versicherung bei ERGO Versicherung AG geltenden Selbstbehaltsausschluss.
Auf Verlangen tritt EPS alle Ansprüche und Rechte aus den im eigenen Namen für Rechnung des Kunden abgeschlossenen Geschäften ab, einschließlich der Ansprüche gegen den Kurierdienstleister wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung. Der Kunde muss diese Ansprüche und Rechte gegenüber dem Kurierdienstleister geltend machen oder durchsetzen.
Bei Verlust unterstützt EPS den Kunden bei der Einreichung einer Reklamation beim ausgewählten Kurierdienstleister. Über die Zulässigkeit einer Versicherungsleistung entscheidet jedoch allein das Kurier- oder Versicherungsunternehmen.
Die Versicherung gilt nach diesen Bedingungen nicht in den folgenden Fällen:
- ungeeignete Verpackung;
- unkonventionelle Sendungen;
- Beförderung verbotener Gegenstände nach Abschnitt 10.4 oder von Gegenständen, für die unsere Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht empfohlen werden;
- elektronische Geräte wie Fernseher, Mobiltelefone, Computer oder andere elektronische Ausrüstung ohne Originalverpackung; bei Verlust müssen zur Inanspruchnahme der Versicherung vor dem Versand aufgenommene Fotos des Geräts in seiner Originalverpackung vorgelegt werden;
- Sendungen, deren Zustellung nach Abschnitt 7 als wirksam gilt;
- Designer- oder maßgefertigte Kleidung; für Kleidung allgemein ist eine Erstattung nur bis 200 EUR je Stück vorgesehen;
- bei „Selection“ und „The earliest possible pick-up date“ nennt das Original einen maximalen Versicherungsersatz von 1000 EUR je Gegenstand;
- Ansprüche ohne Nachweis des tatsächlichen Wertes des beschädigten oder verlorenen Gegenstands; als Wertnachweis wird nur die Originalrechnung akzeptiert, wobei Umsatzsteuer und Wertminderung entsprechend vom ursprünglichen Preis abgezogen werden;
- vertauschte Pakete durch falsch zugeordnete Etiketten;
- Schäden durch Terrorismus oder Naturkatastrophen;
- unzureichende fotografische oder schriftliche Nachweise, dass die Sendung vor Abholung in einwandfreiem Zustand war;
- sonstige Verstöße gegen diese Geschäftsbedingungen.
Mit EPS zusammenarbeitende Kurierunternehmen behandeln Pakete mit Hinweisen auf zerbrechlichen Inhalt oder vorsichtige Handhabung nicht anders oder mit besonderer Sorgfalt. Aufschriften wie „zerbrechlich“ oder „vorsichtig behandeln“ ersetzen die geeignete Verpackung nicht und schützen die Waren nicht. Das ausgewählte Kurierunternehmen und EPS haften nach diesen Bedingungen nicht für Verlust oder Beschädigung zerbrechlichen Inhalts allein aufgrund einer solchen Kennzeichnung.
Der Fahrer darf die Abholung ungeeigneter, zu schwerer, zu großer oder unzureichend verpackter Pakete verweigern, muss Verpackung und Inhalt jedoch nicht prüfen. Er kann daher auch ein nicht bedingungsgemäß verpacktes Paket oder eine Sendung mit verbotenem Inhalt annehmen. Sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Eine erworbene Zusatzversicherung gilt für solche Gegenstände nicht.
EPS und das ausgewählte Kurierunternehmen müssen Bestellkommentare nicht prüfen. Selbst wenn darin eine Abweichung von den Bedingungen erwähnt wird, kann der Auftrag weitergeleitet werden. Alle Mehrkosten für nicht bedingungsgemäße Sendungen trägt der Kunde, und eine Zusatzversicherung gilt dafür nicht. Ohne schriftliche Bestätigung eines EPS-Mitarbeiters aus Vertrieb, Kundenservice oder Reklamationsbearbeitung begründet eine Mitteilung des Kunden keine Annahme der Verantwortung für einen verbotenen Gegenstand durch EPS oder den beauftragten Kurierdienst.
EPS haftet nicht für Schäden, Verluste, Ausfälle oder Verzögerungen bei Abholung, Beförderung oder Zustellung oder sonstige Schäden und Kosten aus über Expresspostservices.eu angefragten Transportleistungen. EPS haftet auch nicht für daraus entgangenen Gewinn.
10.2 Reklamationen bei Beschädigung oder Verlust
EPS erkennt keinen Anbieter alternativer Streitbeilegung an.
Bei Verlust unterstützt EPS den Kunden bei der Reklamation beim ausgewählten Kurierdienstleister. Über die Zulässigkeit der Versicherungsleistung entscheidet ausschließlich das Kurier- oder Versicherungsunternehmen.
Beschädigung oder Verlust muss die für die Annahme zuständige Person dem Fahrer zum Zustellzeitpunkt melden. Schäden sind bei Zustellung durch einen Schadensbericht mit dem Fahrer oder durch Unterzeichnung des Zustellnachweises unter Vorbehalt festzuhalten. Andernfalls können Kurier- oder Versicherungsunternehmen Ansprüche ablehnen.
Zur Einleitung eines Schadens- oder Verlustverfahrens müssen die nachstehend genannten Angaben an expresspostservices@gmail.com übermittelt werden.
Für den Versicherungsschutz muss der Kunde die Sendung aktiv online verfolgen. Ändert sich der Status innerhalb von sieben (7) Tagen nicht, muss er EPS innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach Ablauf dieser sieben (7) Tage kontaktieren, damit die Nachforschung eingeleitet werden kann.
Ist das Paket, der Koffer oder die Palette fünf (5) Tage nach dem erwarteten Zustelltag noch nicht zugestellt, informiert der Kunde EPS unverzüglich schriftlich per E-Mail und fügt Folgendes bei:
- Liste des Inhalts und der jeweiligen Werte;
- Beschreibung des äußeren Erscheinungsbilds;
- Angaben zur Verpackungsart;
- Kopie der Bestätigungs-E-Mail;
- Kopie des Übergabenachweises der bei Abholung übergebenden Person.
Eine beschädigte Sendung soll nicht vorbehaltlos angenommen werden. Kunde und Fahrer erstellen gemeinsam einen Schadensbericht mit Fotos und genauer Beschreibung und unterschreiben ihn beide. Zusätzlich informiert der Kunde EPS innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach Erhalt schriftlich und fügt Folgendes bei:
- den von Fahrer und Kunde unterschriebenen Bericht;
- Fotos von Paket und Gegenständen vor der Abholung und nach der Zustellung, die die während oder infolge der Beförderung entstandenen Schäden deutlich belegen;
- Liste des Inhalts und der Werte;
- die Adresse, an der der Kurier die beschädigten Gegenstände prüfen und erforderlichenfalls abholen kann;
- Kopie der Versandbestätigungs-E-Mail.
Erfolgt die Mitteilung nicht ordnungsgemäß oder fehlen erforderliche Unterlagen in der E-Mail an expresspostservices@gmail.com, gilt sie als nicht übermittelt.
Bei Beschädigung muss der Kunde das Paket, den Koffer oder die Palette bis zum Abschluss des Versicherungsverfahrens auf eigene Kosten im zugestellten Zustand aufbewahren. Äußere Schäden sollen vor dem Herausnehmen der Waren fotografiert werden.
Fehlen bei Zustellung einzelne Gegenstände, kann ein Reklamationsverfahren eingeleitet werden. Der Kunde übermittelt dieselben Unterlagen wie bei einem Schaden, einschließlich Fotos vor Abholung und nach Zustellung, die eine während der Beförderung erfolgte Öffnung oder Beschädigung und den damit verbundenen fehlenden Inhalt belegen.
Nach Eingang aller Unterlagen reicht EPS im Namen des Kunden den Versicherungsantrag samt Anlagen beim ausgewählten Kurierdienstleister ein. Über dessen Zulässigkeit entscheidet allein dieser oder ein Versicherer mit entsprechender Vereinbarung mit dem Kurierdienstleister oder EPS. Die Entscheidung kann bis zu zwei (2) Monate dauern.
Ansprüche werden zunächst vom ausgewählten Kurierunternehmen geprüft. Lehnt dieses ab, kann auch das Versicherungsunternehmen den Anspruch ablehnen. Die Entscheidung und Höhe einer Erstattung richten sich nach den vorgelegten Nachweisen, den jeweiligen Bedingungen und internen Richtlinien. Berücksichtigt wird auch, inwieweit der Gegenstand noch verwendet werden kann. Bei nicht neuen Gegenständen kann eine Wertminderung abgezogen werden. Umsatzsteuer und auf der Wertnachweisrechnung ausgewiesene Versandkosten werden nicht erstattet.
EPS kann einen Anspruch jederzeit ohne Begründung wegen unvollständiger, irreführender, widersprüchlicher oder falscher Kundenangaben zurückweisen. In diesem Fall erkennt EPS keine weiteren Ansprüche des Kunden oder mit ihm verbundener Dritter an.
10.3 Beschwerden über Leistungen von EPS
EPS betreibt das Buchungsportal als Kommissionär und nicht als Spediteur und ist nur für die Auswahl der Kurierdienstleister, nicht für die Durchführung der Beförderung verantwortlich. Bei Beschwerden über diese Vermittlungsleistung muss der Kunde ein Beschwerdeverfahren einleiten.
Hierzu informiert der Kunde EPS schriftlich per Einschreiben an EXPRESS POST SERVICES LLC, 680 S Cache Street, Suite 100-10400, Jackson, WY 83001, U.S., und fügt Folgendes bei:
- eine genaue Beschreibung der Beschwerde;
- nach Möglichkeit die Namen der kontaktierten EPS-Mitarbeiter;
- eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail;
- Kopien der gesamten E-Mail-Kommunikation zwischen Kunde und EPS-Team.
Ohne ordnungsgemäße Mitteilung und vollständige Unterlagen wird das Verfahren nicht eingeleitet.
Nach Eingang einer vollständigen Beschwerde leitet EPS den Fall an das zuständige Reklamations- und Beschwerdegremium weiter. Dieses prüft die Unterlagen und antwortet innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der Beschwerde.
10.4 Verbotene Gegenstände
Mit Annahme dieser Bedingungen stimmt der Kunde der folgenden Verbotsliste zu und erklärt, weder die aufgeführten Gegenstände noch solche zu versenden, die nach den Bedingungen des ausgewählten Kurierdienstleisters oder den Gesetzen des Abhol- oder Ziellandes verboten sind.
Der Kunde versendet keine gestohlenen Waren oder Waren, die sich nach dem Recht der Europäischen Union nicht im freien Verkehr befinden.
EPS untersagt den Versand von Schmuck, Gold, Antiquitäten, Bildern, Kunstwerken, menschlichen oder tierischen Überresten und Organen, Tieren, Glas und Porzellan. Werden verbotene Gegenstände dennoch versandt, trägt der Kunde allein alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Verboten sind außerdem gefährliche Stoffe und Stoffe, für deren Beförderung besondere Genehmigungen, Behandlung oder Dokumentation erforderlich sind.
Beispiele verbotener Gegenstände:
- Tiere, tierische Erzeugnisse oder Überreste;
- Waffen und Munition;
- gefährliche Stoffe und Gegenstände;
- Blumen und andere Pflanzen;
- menschliche Überreste und Bestattungsurnen;
- illegale Gegenstände;
- medizinische Proben;
- Gegenstände, die eine temperaturkontrollierte Umgebung benötigen;
- Pornografie;
- verschreibungspflichtige Arzneimittel und andere pharmazeutische Produkte;
- Tabak und Alkohol;
- Lebensmittel einschließlich flüssiger Lebensmittel;
- Aerosole und Parfüms;
- Gegenstände von hohem oder ideellem Wert;
- Dokumente, Bargeld, Kreditkarten, Gutscheine und Tickets;
- Edelmetalle, Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, echte Perlen, Pelze, Teppiche, Uhren, Antiquitäten und Kunstwerke;
- andere zerbrechliche Gegenstände;
- Gegenstände, die andere Pakete während der Beförderung beschädigen können;
- bei Luftfracht sämtliche Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Sendungen sowie nach der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und ihren jeweils geltenden Durchführungsvorschriften verbotene Güter;
- Sendungen, die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) unterliegen würden.
Das ausgewählte Kurierunternehmen kann Pakete ablehnen, deren Inhalt gefährlich oder schädlich ist, Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen kann oder andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen könnte. Werden solche Pakete dennoch übergeben, darf das Unternehmen sie ohne weitere Mitteilung auf Kosten des Kunden entfernen oder anderweitig behandeln. Der Kunde haftet für alle damit verbundenen Verluste und Schäden und stellt das Kurierunternehmen und/oder EPS von sämtlichen Strafen, Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben frei. Das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Obhut sich die Pakete befinden, kann mit ihnen in der jeweils für angemessen gehaltenen Weise verfahren.
11. Weltweite Routen
Umfasst die gewählte Route ein Land, das bei Bestellung nicht Mitglied der Europäischen Union ist, erkennt der Kunde Folgendes an:
- Der Absender legt das Original oder eine Kopie der Handelsrechnung sowie alle vom Kurierunternehmen oder den Zollbehörden verlangten Unterlagen vor. Zusätzliche Nachweise für die Ein- oder Ausfuhranmeldung beschafft er auf eigene Kosten.
- Das Original oder die Kopie der Handelsrechnung soll in der Preisaufstellung keine Umsatzsteuer enthalten.
- Fehlen erforderliche Unterlagen oder entsprechen sie nicht den Vorschriften, kann der Kurier die Abholung verweigern oder die Pakete zurücksenden. Die zusätzlichen Kosten trägt allein der Kunde.
- Der Absender bestätigt die Wahrheit und Richtigkeit aller Angaben zur Ein- und Ausfuhr. Unwahre oder betrügerische Angaben zur Sendung oder ihrem Inhalt können zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Verfolgung auslösen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Sendung.
- Freiwillige Unterstützung durch EPS bei Zoll- oder sonstigen Formalitäten erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. Dieser stellt EPS von Ansprüchen und Kosten aus seinen Angaben frei und zahlt gegebenenfalls die für diese Unterstützung berechnete Verwaltungsgebühr.
- Zölle, Steuern einschließlich gegebenenfalls Umsatzsteuer, Strafen, Lagergebühren oder andere EPS entstehende Ausgaben aufgrund behördlicher Maßnahmen oder fehlender ordnungsgemäßer Unterlagen werden dem Kunden oder Empfänger berechnet. Verweigert ein von EPS belasteter Empfänger die Zahlung, zahlt der Kunde diese Beträge samt Verwaltungsgebühr und weiteren EPS entstehenden Kosten.
- Der Absender bestätigt, dass der Inhalt keinen Beschränkungen nach IATA, ICAO, IMDG oder ADR unterliegt und keine verbotenen Gegenstände enthält. Ist dies doch der Fall, muss er EPS vor der Abholung informieren.
- Der Kurier darf die Abholung verweigern, wenn die Leistung aus Gründen außerhalb der Kontrolle von EPS nicht erbracht werden kann, etwa wegen abgelegener Standorte oder Sanktionen beziehungsweise eines Embargos gegen das Abholland.
- EPS bemüht sich um eine beschleunigte Zollabfertigung, haftet aber nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden durch Eingriffe von Zollbediensteten oder anderen Behörden.
